DIN EN 1993-6:2010-12 [AKTUELL]
-
1.4Unterscheidung nach Grundsätzen und Anwendungsregeln
2Grundlagen für Entwurf, Berechnung und Bemessung
2.1.1Grundlegende Anforderungen
2.1.2Behandlung der Zuverlässigkeit
2.1.3Nutzungsdauer, Dauerhaftigkeit und Robustheit
2.2Grundsätzliches zur Bemessung mit Grenzzuständen
2.3.1Einwirkungen und Umgebungseinflüsse
2.3.2Werkstoff- und Produkteigenschaften
2.4Nachweisverfahren mit Teilsicherheitsbeiwerten
2.5Versuchsgestützte Bemessung
2.6Lichtraumprofil von Brückenlaufkranen
2.7Hängekrane und Unterflansch-Laufkatzen
3.2.2Anforderungen an die Duktilität
3.2.4Eigenschaften in Dickenrichtung
3.2.6Bemessungswerte der Materialkonstanten
3.4Schrauben, Bolzen, Nieten und Schweißnähte
3.6Weitere Produkte für Kranbahnen
3.6.3Besondere Verbindungsmittel für Kranschienen
5.1Statisches System für Tragwerksberechnungen
5.1.1Statisches System und grundlegende Annahmen
5.1.2Berechnungsmodelle für Anschlüsse
5.1.3Bauwerk-Boden Interaktion
5.2Untersuchung von Gesamttragwerken
5.2.1Einflüsse der Tragwerksverformung
5.2.2Stabilität von Tragwerken
5.3.2Imperfektionen für die Tragwerksberechnung
5.3.3Imperfektionen zur Berechnung aussteifender Systeme
5.4.2Elastische Tragwerksberechnung
5.4.3Plastische Tragwerksberechnung
5.5Klassifizierung von Querschnitten
5.6.1Beanspruchungen aus Kranlasten
5.7Lokale Spannungen im Steg infolge Radlasten auf dem Oberflansch
5.7.1Lokale vertikale Druckspannungen
5.7.3Lokale Biegespannungen im Steg infolge exzentrischer Radlasten
5.8Lokale Biegespannungen im Untergurt infolge Radlasten
5.9Sekundäre Biegemomente in fachwerkartigen Bauteilen
6Grenzzustände der Tragfähigkeit
6.2Beanspruchbarkeit von Querschnitten
6.3Stabilitätsnachweise von Bauteilen
6.3.2.2Rechnerischer Ansatz der Radlasten beim Biegedrillknicknachweis
6.4Mehrteilige druckbeanspruchte Bauteile
6.5Beanspruchbarkeit des Steges gegen Radlasten
6.5.2Länge der starren Lasteinleitung
6.7Beanspruchbarkeit des Unterflansches bei Radlasteinleitung
7Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit
7.3Begrenzung der Verformungen und Verschiebungen
7.4Begrenzung des Stegblechatmens
7.6Schwingung des Unterflansches
8Verbindungen und Kranschienen
8.1Schrauben-, Niet- und Bolzenverbindungen
9.1Anforderungen an den Ermüdungsnachweis
9.2Teilsicherheitsbeiwerte für Ermüdung
9.3Spannungsspektren infolge Ermüdungsbelastung
9.3.3Lokale Spannungen infolge Radlasten am Obergurt
9.3.4Lokale Spannungen infolge Hängekrane
9.4.2Beanspruchung aus mehreren Kranen
Anhang A (informativ)Alternative Nachweisverfahren für Biegedrillknicken
Im Jahr 2008 beschloss CEN/TC 250, dass mindestens bis März 2013 keine Überarbeitung der Eurocodes erfolgen soll. Notwendige Änderungen und Berichtigungen der Eurocodes dürfen bis März 2013 veröffentlicht werden. Diese Entscheidung führte zu einer großen Anzahl an Änderungen und Berichtigungen, die zum größten Teil als gesonderte Dokumente veröffentlicht wurden. Um diese Dokumente übersichtlicher und besser anwendbar zu machen, erstellt das DIN für alle hiervon berührten Teile des Eurocodes konsolidierte Fassungen als Neuausgabe. Diese Dokumente beinhalten dann die derzeit vorliegenden Änderungen und Berichtigungen. In diesem Zusammenhang werden auch die Ersatzvermerke auf den Eurocodes entsprechend ergänzt. Eine Neuausgabe erfolgt auch dann, wenn lediglich der Ersatzvermerk zu ergänzen ist. DIN EN 1993-6 stellt Regeln für den Entwurf und die Bemessung von Kranbahnträgern und anderen Kranbahnen bereit. In dieser Neuausgabe wurde die europäische Änderung EN 1993-6:2007/AC:2009 eingearbeitet. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-08-01 AA "Kranbahnen (Sp CEN/TC 250/SC 3)" im DIN zuständig.
Gegenüber DIN V ENV 1993-6:2001-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Stellungnahmen der nationalen Normungsinstitute wurden eingearbeitet; b) der Vornormcharakter wurde aufgehoben; c) der Text wurde vollständig überarbeitet. Gegenüber DIN EN 1993-6:2007-07, DIN EN 1993-6 Berichtigung 1:2009-09, DIN 4132:1981-02 und DIN 4132 Beiblatt 1:1981-02 und wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) auf europäisches Bemessungskonzept umgestellt; b) Ersatzvermerke korrigiert; c) Vorgänger-Norm mit der Berichtigung 1 konsolidiert; d) redaktionelle Änderungen durchgeführt.