Nationale Anhänge

Zu jedem Eurocode wurde ein zugehöriger Nationaler Anhang erarbeitet, der die Anwendung der Regeln in Deutschland ermöglicht. Einen aktuellen Stand über den Erarbeitungs- und Veröffentlichungsstand der Nationalen Anhänge finden Sie hier (PDF). Diese Übersicht stellt keine Aussage zum Stand der bauaufsichtlichen Einführung dar. Hinweise hierzu gibt es auf den entsprechenden Webseiten der Bauaufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer. 

In den Nationalen Anhängen werden die in den Eurocodes aufgelisteten und gekennzeichneten so genannten national festzulegenden Parameter ("Nationally Determined Parameters" - NADs) für die Anwendung festgelegt, wobei nach Möglichkeit den empfohlenen Werten im Eurocode gefolgt wird.

Auch der Status der informativen Anhänge (soweit vorhanden) wird festgelegt. Folgende Möglichkeiten sind nach "Leitpapier L (PDF)" möglich:

  • Bestätigung des informativen Anhangs,
  • der Anhang kann zum normativen Anhang erklärt werden,
  • Streichen des Anhangs,
  • Ersetzen des Anhangs durch eine nationale Regelung.

Nachstehende zusätzliche Angaben sind möglich:

  • Der Nationale Anhang kann mitgeltende Bestimmungen enthalten, die den Eurocode ohne Widerspruch ergänzen,
  • Gegebenenfalls können als Information Erläuterungen zu einzelnen Regelungen angegeben werden.

Im Zuge der Überarbeitung der Eurocodes, die planmäßig zwischen 2015 und ca. 2025 stattfindet, werden zum Ende dieser Revision auch die Nationalen Anhänge überarbeitet. Erst wenn das neue Gesamtpaket Eurocodes + Nationale Anhänge vorliegt, ist eine bauaufsichtliche Einführung möglich.