Stand der Umsetzung

Hinweis zur bauaufsichtlichen Einführung in Deutschland
Die Eurocodes im Bauwesen sind mit wenigen Ausnahmen (z. B. EN 1998-Reihe) bauaufsichtlich eingeführt. Die bauaufsichtliche Einführung fällt in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer. Landesspezifische Regelungen sind vom Normenanwender entsprechend zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie deshalb bei der Anwendung der Eurocodes den aktuellen Stand der bauaufsichtlichen Einführung! Dies gilt insbesondere für neu veröffentlichte Dokumente, die nicht immer unmittelbar nach Veröffentlichung auch bauaufsichtlich in Bezug genommen werden. Weiterführende Hinweise finden Sie auch auf den hier aufgeführten Webseiten.

Die bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes für den Brückenbau erfolgte durch die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (z. B. ARS Nr. 22/2012) des zuständigen Ministeriums mit einer Stichtagsregelung zum 01. Mai 2013. Im Geschäftsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wurden die Eurocodes zum Stichtag 15. September 2012 als technische Baubestimmung eingeführt.

Verbindliche Aussagen hierzu finden Sie unter www.dibt.de, www.bast.de, www.eba.bund.de sowie www.wsv.de

Die Eurocodes sind immer zusammen mit dem Nationalen Anhang des jeweiligen europäischen Landes anzuwenden. In der Tabelle sind die verfügbaren Nationalen Anhänge zu den Eurocodes unter Angabe des Titels, des Veröffentlichungsdatums sowie des zuständigen Gremiums im Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN e. V. zusammengefasst.

Informationen aus allen EFTA-Mitgliedsstaaten 

Einen Überblick über Informationsquellen zum Stand der Umsetzung der Eurocodes, zur Erarbeitung der nationalen Anhänge und weiteren Informationen aus allen EFTA-Mitgliedsstaaten (EU-Staaten, Schweiz, Norwegen) finden Sie hier. Die relevanten Informationen sind meist von den nationalen Normungsinstituten zu beziehen.

Die aktuelle Generation der Eurocodes befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Diese Überarbeitung ist in Phasen gestaffelt, wobei die Grundlagenteile zuerst überarbeitet werden und die speziellen Bauwerksteile erst dann, wenn die Grundlagenteile einen entsprechenden Stand erreicht haben.

Informationen zur neuen Eurocode-Generation (DIN-Mitteilungen, Dezember 2023)